| §1 |
Geltungsbereich |
| (1) |
Diese Standartbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. |
| (2) |
Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder der Verkauf jeglicher Produkte unterliegen den nachstehenden Bedingungen. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Käufers wird widersprochen, sie werden uns gegenüber nur wirksam, wenn wir diesen Änderungen schriftlich zustimmen. |
| (3) |
Etwaige Irrtumsbedingte Fehler in unseren Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen dürfen von uns berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden dürfen.
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| §2 |
Angebote Auftragsausführung |
| (1) |
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. |
| (2) |
Menge, Qualität und Beschreibung sowie eine etwaige Spezifizierung der Ware entsprechen unserem Angebot. Inhalt und Umfang unserer Lieferungen und Leistungen bestimmen sich grundsätzlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Alle Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen und Preislisten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. |
| (3) |
Wir behalten uns das Recht vor, auch nach rechtswirksamem Vertragsabschluss, technische Änderungen vorzunehmen, soweit durch diese Änderungen keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Qualität, Brauchbarkeit oder Preis auftreten. |
| (4) |
Dem Käufer ist bekannt, dass die von uns hergestellten Erzeugnisse Sonderanfertigungen sind. Kündigungen sind nur bis zur Fertigstellung der Erzeugnisse zulässig. Kosten die mit dem Auftrag zusammenhängen, und die uns bereits nachweisbar entstanden sind, und der entgangene Gewinn werden von uns im Kündigungsfall in Rechnung gestellt.
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| §3 |
Warenlieferungen |
| (1) |
Angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn in unseren schriftlichen Auftragsbestätigungen ein nach dem Kalender bestimmter Liefertermin enthalten ist. |
| (2) |
Schadensersatz wegen Nichterfüllung darf der Käufer nur dann geltend machen, wenn der Lieferverzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte oder wenn auf unserer Seite durch (einfaches) Verschulden eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. |
| (3) |
Wenn der Käufer sich am Fälligkeitstag in Annahmeverzug befindet, muss er dennoch den Kaufpreis zahlen. Wir werden in diesen Fällen die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Käufers vornehmen. Auf Wunsch des Käufers werden wir die Waren auf seine Kosten versichern.
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| $4 |
Kaufpreis |
| (1) |
Der Kaufpreis ist der von uns genannte Preis, oder, wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, der in unseren aktuellen Preislisten aufgestellte preis, wie er zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist. Der Preis versteht sich frei Werk. Eventuelle Lieferkosten sowie Frachtversicherungen werden separat berechnet. |
| (2) |
Wir behalten uns bei Auslandsgeschäften das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Auslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen, außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich, wie etwa Wechselschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten, oder aufgrund der Änderung von Lieferdaten nötig ist.
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| §5 |
Zahlungsbedingungen |
| (1) |
Der Käufer hat den Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu entrichten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ist ein Abzug von 2% Skonto zulässig. Bei Neukunden oder Auslandskunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse vor. |
| (2) |
Liegt dem Auftrag ein Angebot oder ein Werkvertrag zugrunde, gelten für diesen Auftrag die im Angebot bzw. Werkvertrag enthaltenen Zahlungsbedingungen. |
| (3) |
Zahlungen sollen durch Banküberweisungen oder per Scheck erfolgen, Scheckzahlungen erfolgen erfüllungshalber. |
| (4) |
Wenn der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, dürfen wir ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns zustehenden Rechte und Ansprüche nach Wahl:
den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen, oder den Käufer mit Zinsen auf den nicht bezahlten Betrag belasten, die sich auf 5% p. A. über dem jeweiligen Basissatz nach §1 Diskontsatz Überleitungsgesetz belaufen, bis endgültig und vollständig gezahlt worden ist.
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| (5) |
Treten nach Wirksamkeit des Vertragsschlusses in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers Umstände ein bzw. werden uns diese erst dann bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, dann sind wir berechtigt, die Auslieferung der Ware so lange zurückzuhalten, bis die Ware (im Voraus) bezahlt ist, oder uns in angemessener Weise Sicherheit für die Bezahlung geleistet worden ist. Der Käufer ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechten nicht berechtigt, es sei denn, seine Gegenforderung ist ausdrücklich von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
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| §6 |
Gefahrübergang |
| (1) |
Das Risiko der Verschlechterung, der Beschädigung oder des Verlusts der Ware soll auf den Käufer wie folgt übergehen:
- Wenn die Ware durch uns transportiert wird:
Sobald die Ware mit unseren Fahrzeugen auf dem Werkgelände des Käufers beziehungsweise am Bestimmungsort angekommen ist
- wenn der Transport durch einen Spediteur oder mit der Bahn durchgeführt wird:
Sobald die Ware an den Spediteur oder die Bahn übergeben worden ist, gleichgültig, ob der Transportauftrag durch uns oder den Käufer erteilt worden ist
Wenn die Auslieferung, Montage oder Abnahme sich aus von uns nicht zu vertretenen Gründen verzögert, geht die Sachgefahr zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem wir die Versandbereitschaft bzw. Fertigstellung der Montage angezeigt haben; in diesem Fall sind wir auch zur Berechnung entstehender Mehrkosten berechtigt.
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| §7 |
Gewährleistung und Haftungsausschluss |
| (1) |
Wir sichern zu das die gelieferte Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt und uns mitgeteilt wird, sind wir zur Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung berechtigt. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir, indem wir unentgeltlich innerhalb angemessener Frist nachbessern. |
| (2) |
Der Käufer muss die Ware im Sinne der der §§ 377 und 378 HGB untersuchen, und etwaige Rügen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich melden. Nach Feststellung eines Mangels darf die Anlage nicht genutzt werden. |
| (3) |
Für die Mängelgewährleistung gelten folgende Bedingungen:
- Für defekte Ware, die auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Käufers zurückgeht, übernehmen wir keine Verantwortung
- Wir übernehmen keine Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit der Ware, wenn der Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt worden ist
- Unsere Verantwortung erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt und uns zur Verfügung gestellt wurden
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung und natürlichen Verschleiß sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, welche durch die Verwendung , Benutzung oder Anbringung der von uns bezogenen Artikel entstanden sind.
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| (4) |
Diese Gewährleistung erfasst keine Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen. |
| (5) |
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beginnt mit Gefahrübergang. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung bezieht sich nur auf die unmittelbar damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen; zusätzliche Transport- und Montagekosten trägt der Käufer.
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| §8 |
Eigentumsvorbehalt |
| (1) |
Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen geht das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer über, solange nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt worden ist. Der Käufer tritt alle Kaufpreisforderungen gegen sein
Abnehmer aus dem Verkauf der ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware an uns ab. |
| (2) |
Wir haben das Recht, die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonst wie darüber zu verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, muss der Käufer die Ware treuhänderisch für uns halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Eigentum Dritter aufbewahren sowie das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern sowie als unser Eigentum kennzeichnen. |
| (3) |
Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Käufer die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nutzen oder weiterveräußern, doch muss er jegliches Entgelt für uns halten und die Gelder getrennt von seinem Vermögen und demjenigen Dritter halten. Insofern gelten Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer bis zur Höhe unserer Forderung al an uns abgetreten. |
| (4) |
Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Käufer die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nutzen oder weiterveräußern, doch muss er jegliches Entgelt für uns halten und die Gelder getrennt von seinem Vermögen und demjenigen Dritter halten. Insofern gelten Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer bis zur Höhe unserer Forderung al an uns abgetreten. |
| (5) |
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß $771 ZPO erheben können. Soweit der Käufer dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden. |
| (6) |
Wir werden dem Käufer zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die uns zustehenden Forderungen übersteigt.
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| §9 |
Weitere Bestimmungen |
| (1) |
Wir sind berechtigt, die Ware zu verändern und zu verbessern, ohne den Käufer hiervon vorher informieren zu müssen, soweit Veränderung oder Verbesserung weder Form noch Funktion der Ware nachhaltig belasten oder verschlechtern. |
| (2) |
Diese Bedingungen ersetzen alle anderen Vereinbarungen, die die Vertragspartner vorher schriftlich oder mündlich getroffen haben. |
| (3) |
Diese Bedingungen sollen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei keinem Dritten zugänglich gemacht werden. |
| (4) |
Die Einhaltung der regionalen Bestimmungen, insbesondere der Waffengesetze, obliegt dem Kunden. |
| (5) |
Der Käufer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundeswaffengesetzes, der Verordnungen und die Verwaltungsvorschriften zum Bundeswaffengesetz zu beachten.
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| §10 |
Rechtswahl; Gerichtsstand |
| (1) |
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht; die Geltung des Gesetzes zum internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist das Landgericht Würzburg bzw. das Amtsgericht Gemünden. |
| (2) |
Wir haben das Recht, auch am für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
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